Mittwoch, 18. Januar 2012

BFH: Richtigkeit der strafbefreienden Erklärung i.S. des § 3 StraBEG

BUNDESFINANZHOF Urteil vom 28.6.2011, VIII R 25/08


Leitsatz:

Eine strafbefreiende Erklärung i.S. des § 3 StraBEG führt nicht zum Erlöschen des Steueranspruchs, wenn zu Unrecht abgezogene Werbungskosten oder Betriebsausgaben in der Erklärung fälschlich als nicht erklärte "Betriebs- und Zinseinnahmen" dargestellt werden und damit eine Besteuerung in Höhe von 60 % der (fehlerhaft als Einnahmen) nacherklärten Beträge (statt einer Besteuerung von 100 % bei richtiger Erklärung als fingierte Ausgaben) erreicht werden soll.

Die Kanzlei KONLUS wird dieses Urteil in der Fachzeitschrift StBW des Dr. Otto Schmidt-Verlages besprechen.

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